Es gibt Situationen in denen der normale Verkauf einer Immobilie mit vollständiger Vermarktung nicht möglich oder sinnvoll ist.
Gründe dafür sind z.B.:
- Wohnrecht für den Verkäufer soll bestehen bleiben
- zerstrittene Erbengemeinschaft
- kein "Immobilientourismus" gewünscht
- umfassender Sanierungsbedarf / bauliche Mängel
- Auflösung von Eigentümergemeinschaften (Scheidung)
- Vermeidung von Zwangsversteigerung
- Betreuung durch Rechtspfleger
- schnelle Geldbeschaffung
u.s.w.
In diesen Fällen können wir Ihnen durch unser Netzwerk von Immobilienprofis innerhalb von 2 Werktagen ein verbindlichen Kaufangebot unterbreiten, für Sie als Verkäufer absolut unverbindlich.
Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Vor- oder Nachteile dies hat erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die oben beschriebenen Leistungen sind auf folgende Landkreise beschränkt: Kreis Herford, Kreis Bielefeld, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Gütersloh und Kreis Osnabrück
Weitere Städte auf Anfrage.